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Bundestrojaner und Skype
Wie der Spiegel berichtet, hat die Bundesregierung bestätigt, daß sie die Quellen-Telekommunikationsüberwachung schon einsetzt und damit auch in der Lage ist, verschlüsselte Skype-Gespräche abzuhören. Ausgangspunkt des ganzen war eine Meldung seitens des Law-Blogs, welchem diese Überwachungsmöglichkeit im Rahmen eines Gerichtsverfahrens bekanntgemacht wurde. Allerdings bedeutet die Wortmeldung der Bundesregierung auch, daß damit nicht das Skype-Protokoll als solches geknackt wurde – dies ist zwar weiterhin möglich, aber sicherlich dürfte Skype nicht gerade dem bundesdeutschen Zoll in normalen Strafermittlungen eine solch hochwertige Möglichkeit zur Verfügung stellen, sondern wenn dann nur US-Geheimdiensten unter dem Siegel der totalen Verschiegenheit.

Im Fall des bundesdeutschen Zolls deutet damit alles darauf hin, daß man sich schlicht und ergreifend einer abgespeckten Form des Bundes-Trojaners bedient hat. Dieser ist dann nicht mehr dazu da, das komplette System auszuspähen (jedenfalls nicht offiziell), sondern schneidet dann "nur" noch die Skype-Telefonate vor der Verschlüsselung mit. Dafür muß man natürlich trotzdem in das PC-System des Bürgers "einbrechen" – vermutlich wird dies mittels eines gewöhnlichen Wohnungseinbruchs gelöst, weil dieser für Vater Staat viel einfacher zu realisieren ist als die vage Möglichkeit, einen Trojaner per Internet auf einen speziellen PC einzuschleussen. Rein rechtlich gesehen ist die Maßnahme im übrigen der gewöhnlichen Telefonüberwachung gleichgestellt – sprich, sie gilt nur für bestimmte Straftaten nach begründeten Anfangsverdacht und muß durch einen Richter abgesegnet werden.

Daß die genannten rechtlichen Hürden in der Praxis jedoch butterweich sind, hat demzufolge auch nichts mit der Quellen-Telekommunikationsüberwachung selber zu tun, sondern ist ein allgemeines Problem bei der Telefonüberwachung. Vom Gesetzgeber vollkommen außer Acht gelassen wurde allerdings der Punkt der höheren Eingriffsschwere der Quellen-Telekommunikationsüberwachung – schließlich muß bei einer normalen Telefonüberwachung niemand in eine Privatwohnung einbrechen und den Rechner eines Bürgers mit staatlicher Schadsoftware verseuchen, welche zudem potentiell auch noch für extrem weitergehende Überwachungen nutzbar ist. In jedem Fall gilt aber, daß eine solcherart ausgeführte Quellen-Telekommunikationsüberwachung keine große Chance gegenüber einem erfahrenen Nutzer hat – dieser würde das staatliche Spähprogramm umgehend als unbekannten Dienst entdecken.

Und daß die Schnüffelwut so weit geht, daß man das staatliche Spähprogramm durch aktive Maßnahmen wie das Deaktivieren von Schutzprogrammen auf dem PC des Bürgers zu schützen versucht, dürfte zu bezweifeln sein – erstens wäre das plötzliche Fehlen eines ansonsten ständig laufenden Schutzprogrammes (Antiviren-Scanner, Firewall) sehr auffällig und zweitens würde man sich damit schon am Rande eines Gesetzesverstosses bewegen (Computersabotage). Möglich sind rein defensive Maßnahmen wie ein möglichst gutes Verstecken des staatlichen Späh-Programms vor dem System und gewöhnlichen Antiviren-Scannern – aber dies hält vermutlich keiner tieferen Prüfung stand. Sinnvoll kann die Quellen-Telekommunikationsüberwachung somit nur auf PCs eingesetzt werden, deren Benutzer keine größeren Kenntnisse über PC-Sicherheit besitzen – ansonsten ist das Entdeckungsrisiko zu groß und es wäre natürlich ein Super-GAU für die staatlichen Ermittler, ihre Bundestrojaner-Software irgendwann bei Wikileaks zu finden ;).
Kategorie: Computer | Hinzugefügt von: mz (2010-10-11)
Aufrufe: 344 | Bewertung: 5.0/1
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