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Sozial
sorteDatum: Dienstag, 2011-04-12, 4:51 PM | Nachricht # 1
Ehrendoktorspieler
Gruppe: Geprüft
Nachrichten: 2
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http://www.sozialhilfe24.de/news/150/hartz-iv-alg-ii-zuverdienst/

Mitteilung wurde bearbeitet von sorte - Dienstag, 2011-04-12, 4:52 PM
 
mzDatum: Dienstag, 2011-04-26, 1:35 PM | Nachricht # 2
Admin
Gruppe: Administratoren
Nachrichten: 159
Ruf: 3
Status: Offline
Kleines Beispiel gefällig?
Quote

Es wird grundsätzlich jede Nebenkostenabrechnung mit Guthaben als Einkommen angerechnet. Und das in voller Höhe. Das der H4 Empfänger einen Teil der Nebenkosten selbst zahlen muss spielt keine Rolle. Und das man als H4 Empfänger einmalige Einnahmen von 50,00 Euro im Jahr haben darf wird dir auch nicht verraten. Das man 116,00Euro? Anrechnungsfrei dazuverdienen darf auch nicht. Sollte das Guthaben also unter diesen beiden Beträgen sein, dürfte nicht ein Cent davon als Einkommen angerechnet und vom H4 Satz abgezogen werden. Wer das nicht weiß legt keinen Widerspruch ein und ergibt sich dem was das Amt sagt.



 
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